Einige Gedanken zum Reformvorhaben der GEMA

Kommentar

Als ich 1983 am Ende meines Kompositionsstudiums in die GEMA eintrat, hatte ich wie die meisten jungen Komponist:innen der zeitgenössischen Musik keine Ahnung davon, was die GEMA einmal für mich bedeuten könnte. Es dauerte über zehn Jahre, bis ich bei den Jahreseinnahmen von anfänglich knapp 500 Euro allmählich in den unteren vierstelligen Bereich kam. 

Erst Mitte der 1990er Jahre wurden die Beträge allmählich höher, und ich begriff nach und nach, welch ungeheuer ausgetüfteltes Solidarsystem die GEMA seit ihrer Gründung vor etwa einhundert Jahren entwickelt hatte, um den prekären Verdienstmöglichkeiten junger Autor:innen etwas entgegenzusetzen. Bis heute wäre es ohne die GEMA für viele junge Komponist:innen der Neuen Musik nicht möglich, ihren Beruf weiter auszuüben. Aber auch ältere Kolleg:innen, die nicht das Glück hatten, eine der wenigen Stellen als Professor:in an einer Musikhochschule zu ergattern, könnten ohne die GEMA kaum überleben. Kompositionsaufträge sind selten und in der Regel schlecht bezahlt. Berechnet man hier den Arbeitsaufwand, so liegt man deutlich unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Von der Auftraggeberseite heißt es dann: „Es ist nicht wirklich die Bezahlung für einen Arbeitsauftrag, sondern lediglich eine Abfindung für das Uraufführungsrecht.“ Diese Argumentation stimmt nur dann, wenn die neu komponierten Werke auch wirklich mehrmals aufgeführt werden. Das trifft aber in der Neuen Musik nur für einen äußerst geringen Teil der Werke noch lebender Komponist:innen zu.

Genau an dieser Stelle hatte die GEMA in der Vergangenheit ein ausgeklügeltes System einer sozialen Umverteilung etabliert, das nicht nach dem Prinzip „the winner takes it all – the loser's standing small“ funktionierte, sondern ein Fundament legte, das besonders den Berufsanfänger:innen und experimentellen Nischen einen Zuschuss gewährte, der ihnen später, wenn sie dann selbst „Big-Player“ geworden sind, wieder abgezogen wurde, um so das gesamte System am Leben zu halten.1 

Viele Kolleg:innen vergleichen dieses System mit den Forschungsabteilungen der Industrie, die auch eine Investition in die Zukunft sind, selbst wenn diese Investition sich im Einzelnen als Sackgasse erweist. Und was es für eine Firma oder gar ein ganzes Land bedeuten kann, solche Forschung zu vernachlässigen, sehen wir zurzeit in Bereichen wie der Elektromobilität oder der Künstlichen „Intelligenz“.

Nun planen Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA, dieses bewährte Prinzip leichtfertig aufzugeben. Um zu verstehen, was gerade passiert, muss man allerdings etwas tiefer in die Struktur der GEMA schauen. 

Die GEMA lizensiert eine Vielzahl von Urheberrechten der Musik und unterscheidet dabei zwei generelle Abrechnungssysteme, die sie als E (Ernste Musik) und U (Unterhaltungsmusik) definiert. Diese Unterscheidung ist inzwischen mehr als fragwürdig geworden und dringend reformbedürftig. Darin sind sich alle Beteiligten einig. 

In den vergangenen Jahren war es so, dass von den zuletzt ca. 1,3 Milliarden Euro Jahreseinnahmen der GEMA nur ein kleiner Anteil von der sogenannten E-Musik und der Hauptanteil von der sogenannten U-Musik erwirtschaftet wurde. Dementsprechend gingen bei der Verteilung die Gelder, die im Bereich U-Musik erwirtschaftet wurden, auch an die Rechteinhaber der U-Musik. Entsprechendes gilt analog für den Bereich der E-Musik. 

Schaut man allerdings genauer hin, so sieht man bereits sehr unterschiedliche Systeme der Verteilung an die einzelnen Urheber:innen. Während im Bereich der U-Musik inzwischen tendenziell eine inkassoorientierte Verteilung erfolgt, also nach dem Schema: „wer viel einnimmt, bekommt auch viel“, sieht es im Bereich der E-Musik vollkommen anders aus. Dort wird werkorientiert verteilt. Jede Aufführung bekommt unabhängig vom Inkasso für das gleiche Werk mit der gleichen Dauer und Besetzung die gleiche Summe, ganz egal, ob es in der Elbphilharmonie vor ausverkauftem Haus oder in einer kleinen kommunalen Spielstätte vor wenigen Zuhörer:innen aufgeführt wird. 

Hinzu kommt noch, dass die Tarife, also die Summe, die die GEMA vom Veranstalter verlangt, extrem auseinanderklaffen. Das gilt besonders für Konzerte in großen Sälen und mit hohen Eintrittspreisen. Da kann es schnell passieren, dass unter gleichen Bedingungen die Tarife für ein Konzert mit U-Musik zehnmal so hoch sind wie ein Konzert mit E-Musik. Außerdem kommt im Bereich E-Musik noch eine ganze Reihe von Pauschalverträgen hinzu, die das Verhältnis weiter verschlechtern.

Das sind nur einige der strukturellen Unterschiede zwischen diesen beiden Bereichen, deren simple Gleichsetzung das ganze System ins Wanken brächte. Würde man z. B. die Tarife im Bereich E-Musik an diejenigen der U-Musik angleichen, ständen eine Vielzahl von Veranstalter:innen vor riesigen finanziellen Problemen, angefangen von den Musikhochschulen über die großen Orchester bis zu den Ensembles für zeitgenössische Musik usw.

Das ist auch dem Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA bekannt, weswegen dort an die Einrichtung eines Bereichs K (kulturell wertvoll) gedacht wird, ohne bisher die geringste Vorstellung davon zu haben, was in diesem Bereich K gefördert werden soll und was nicht. 

Denn neben den beiden Bereichen U und E hat die GEMA ein Fördersystem geschaffen, das zum Vorbild für eine sozialverträgliche, solidarische Umverteilung geworden ist. Von einzelnen Bereichen ihrer Einnahmen zieht die GEMA einen kleinen Betrag ab, den sie für die Förderung sozialer und kultureller Zwecke bereitstellt. Diese Förderung ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht. Aus diesem Topf werden neben der Altersvorsorge usw. auch zusätzliche Gelder für die GEMA-Mitlieder (getrennt nach U und E) bereitgestellt, die nicht allein von den Aufführungen abhängen und dadurch jährliche Schwankungen ausgleichen, Kontinuität fördern und die kulturelle Bedeutung der jeweiligen Rechtinhaber:innen berücksichtigen. Alles in allem ein gutes und bewährtes Prinzip. 

Dass in diesem System auch Gelder aus dem Bereich U in den Bereich E fließen, ist für viele eine logische Konsequenz aus der Ungleichbehandlung bei den Inkasso-Tarifen. Für diese Umverteilung sind wir den Kolleg:innen der U-Musik äußerst dankbar. Was hierfür bei den Rechteinhaber:innen der E-Musik ankommt, sind lediglich 1,3 % des Gesamtinkassos, zu dem die E-Musik einen geringen Teil ja auch noch selbst beiträgt. Dieser Betrag ist für das gesamte Verteilungssystem der GEMA marginal, für die Komponist:innen der E-Musik ist er allerdings existenziell.

Nun gibt es einige „Big Player“, denen dieses Prinzip ein Dorn im Auge ist und die es so weit wie eben möglich demontieren möchten. Dennoch sind alle bereit, die Verteilung innerhalb der GEMA neu zu regeln. Einiges vom alten System kann man bedenkenlos streichen. Einiges muss neu hinzugenommen werden. Aber das, was gerade im Gespräch ist und auf der kommenden Mitgliederversammlung verabschiedet werden soll, wird schwerste Schäden im gesamten Bereich der zeitgenössischen Musik verursachen und darüber hinaus momentan noch unabsehbare Folgen für die reichhaltige Kulturlandschaft und das kreative Schaffen von Verlagen, Urheber:innen, Ensembles, Solist:innen, Musikschulen, Musikhochschulen, Veranstalter:innen usw. bedeuten. Was hier gebraucht wird, ist Zeit und vor allem Fingerspitzengefühl.

An dieser Stelle setzt die Hauptkritik einer Vielzahl von GEMA-Mitgliedern an. Sie fordern, den Reformprozess nicht voreilig (schon in diesem Jahr) zu beschließen, ohne das neue System auf seine möglichen Schwachpunkte und Verwerfungen überprüft zu haben.

1 „Es war einmal eine GEMA in der jede Aufführung eines Musikwerkes, gemessen an seinem Inhalt und seiner Aufführungshäufigkeit, zu einem einheitlichen Punktwert vergütet wurde, unabhängig von der Höhe des Lizenzwertes, den der Veranstalter an die GEMA abführen musste […]. Ein Märchen? Nein, es war der Urgedanke der Gründungsväter unserer Verwertungsgesellschaft. Jedes Mitglied sollte für eine Werkaufführung die gleiche Vergütung erhalten. Dies galt als Grundsatz aller Verteilungsplan-Regelungen über viele Jahrzehnte und wurde trotz vieler Änderungen und notwendiger Anpassungen wie ein Kredo heilig und unangetastet gelassen.“ (Harald Banter, ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der GEMA)

Weitere Texte in dieser Ausgabe:

Statement von Moritz Eggert, Präsident des Deutschen Komponist:innenverbandes

„GEMA-IRRSINN“ = bye bye Neue Musik?! von Iris ter Schiphorst

Statement von Hannes Seidl